Projekt 2030: Zwei Kirchengemeinden im Dekanat Waldshut - Laufenburg-Albbruck bleibt zusammen

04.03.2021 |

 
Der Vorschlag 2 wird umgesetzt.
Das heutige katholische Dekanat Waldshut mit seinen 82.748 Mitgliedern und 14 selbständigen Kirchengemeinden wird nach der Zukunftsplanung „Kirchenentwicklung 2030“ der Erzdiözese Freiburg in zwei kirchenrechtliche Pfarreien aufgeteilt. Dies ist einer Veröffentlichung des Erzbischofs Stephan Burger zu entnehmen. Damit ist die anfangs favorisierte ganz große Raumplanung mit nur einer Kirchengemeinde in den Grenzen des jetzigen Dekanats Waldshut vom Tisch.
In einer ersten Konsultationsrunde hatten sich insbesondere die Hauptamtlichen, wie Pfarrer, Pastoral- und GemeindereferentInnen, für die ganz große Lösung ausgesprochen. Nach der Neuwahl der Pfarrgemeinderäte und es Dekanatsrats hat sich dann eine deutliche Mehrheit für zwei Kirchengemeinden herauskristallisiert. Als Begründung wurden die zu großen räumlichen Entfernungen und  eine gewissen „Unregierbarkeit“ aufgrund der Größe angeführt. Ein Votum, dem in dem neuen finalen Raumplanungsentwurf der Diözese Rechnung getragen wurde.

Die neue räumliche Struktur bildet im Wesentlichen die  beiden früheren Dekanate Säckingen und Waldshut ab. Zum Weststeil mit 38.314 Katholiken gehören die Kirchengemeinden/Seelsorgeeinheiten Bad Säckingen-Murg (10.451),  Hotzenwald St. Wendelinus (6.016), Laufenburg-Albbruck (8.178), St. Blasien (4.856), Todtmoos-Bernau (2.251) und Wehr (6.562). Zum Ostteil mit 44.434 Katholiken gehören Bonndorf-Wutach (4.694), Eggingen-Stühlingen (4.311), Jestetten (3.225), Klettgau-Wutöschingen (7.120), Küssaberg-Hohentengen St. Christophorus (4.127), Mittlerer Hochrhein St. Verena (12.472), Oberes Schlüchttal (3.589) und Maria Bronnen (4.896).
In der Erzdiözese Freiburg sollen künftig die bestehenden 224 Kirchengemeinden zu 36 kirchenrechtlich selbständigen Pfarreien zusammengefasst werden. Erzbischof Burger beabsichtigt den aktuellen Entwurf nach einer weiteren Beratungsrunde in den diözesanen Gremien und Räten zum 1. Januar 2022 als verbindliche Planungsgröße in Kraft zu setzen, sodass die 36 neuen Pfarreien 2025/2026 errichtet werden können, heißt es in dem Papier.
Die Neuordnung der pfarrlichen Struktur der Erzdiözese ist dem Priestermangel geschuldet. „Die neue Raumplanung dient dem Ziel, auf der kirchenrechtlich-organisatorischen Ebene die Zahl der Verwaltungseinheiten zu reduzieren, Pflichtaufgaben zu bündeln und Kernprozesse abzusichern, um die Seelsorgerinnen und Seelsorger zu entlasten und dem kirchlichen Leben vor Ort zugleich neue Gestaltungsräume zu eröffnen“, so die Sprachregelung des Ordinariats. Peter Meister