So geht es jetzt weiter: Kirchenentwicklung 2030
Neue eigene Website für Gemeindeteams
Wozu Kirchenentwicklung? - Eine Erklärung
Schreiben des Erzbischofs zum Jahreswechsel an Haupt- und Ehrenamtliche
Link zu Gemeindeteams und ihre künftige Bedeutung (April 2024)


Auch die großen Pfarreien werden von einem Pfarrer geleitet
Auch wenn es nach Darstellung des Ordinariats in erster Linie um zukünftige Formen der Seelsorge geht, sind die Strukturen in der neuen Pfarreien nicht ganz unwichtig. Wie sieht es da zum Beispiel in der viel diskutierten Frage der Leitung dieser großen Pfarreien aus? Laut Erzbischof Stefan Burger wird jede Pfarrei von einem Pfarrer geleitet. Damit ist nicht nur die Verantwortung für die pastorale Arbeit verbunden, sondern auch für die Vermögensverwaltung. Diese Leitung kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden, wobei es sich stets um eine delegierte Leitung handelt. Aufgrund der Komplexität und Größe der neuen Pfarreien sehe er keine andere Alternative, als bestimmte Aufgabenfelder zu delegieren. Er geht derzeit davon aus, dass es verschiedene Formen der Mitarbeit weiterer Priester in den neuen Pfarreien
geben wird. Neben den bereits vielfach eingesetzten Kooperatoren wird es Priester geben, die bislang rechtlich Pfarrer sind und die künftig auch als Pfarrer in solidum (Pfarrliche Seelsorge durch eine Priestersolidargemeinschaft) eingesetzt werden können.
Wird es innerhalb der neuen Pfarreien weitere Untergliederungen geben?
Aufgrund der Größe der neuen Pfarreien geht Erzbischof Burger davon aus, dass sich diese neuen Pfarreien in „Pfarrbezirke“ untergliedern. Das können die derzeitigen Seelsorgeeinheiten sein, müssen es aber nicht. Sich an den bisherigen Seelsorgeeinheiten zu orientieren, ergebe jedoch Sinn, da sich auf dieser Ebene in den vergangenen Jahren sehr viel Gemeinsames entwickelt habe. Diese „Pfarrbezirke“ sind jedoch pastorale Größen und keine rechtlich fixierten Verwaltungseinheiten. Sie verfügen über keinen eigenen Haushalt, der z.B. von einem Gremium auf der Ebene des Pfarrbezirks verwaltet werden müsste. Dies würde auch bedeuten, dass es unterhalb des Pfarreirates und des Stiftungsrates/Verwaltungsrates, die jeweils auf Ebene der neuen Pfarreien gebildet werden, keinen weiteren Rat mit eigener Satzung geben würde, so Burger.
Wie sieht es mit den Pfarrgemeinde- und Stiftungsräten aus?
Hier geht Erzbischof Burger derzeit davon aus, dass es auf dem Gebiet der neuen Pfarreien einen Pfarreirat gibt, der von allem pastorale Aufgaben wahrnimmt. Die Verwaltung obliegt weitgehend dem „neuen“ Stiftungsrat in Verbindung mit der Pfarreigeschäftsführung. Die Aufgaben des „neuen“ Stiftungsrates verlagern sich mehr auf Aufgaben der Aufsicht. Dies erfordert, dass er sich nicht nur aus gewählten Vertretern und Vertreterinnen zusammensetzt, sondern auch Fachleute berufen werden sollten.
Unterhalb der Ebene der neuen Pfarreien sieht Burger keine weiteren Räte im engeren Sinn, also mit eigener Satzung, die sich um Pastoral oder Verwaltung kümmern. Denkbar sei jedoch zum Beispiel, dass Gemeindeteams auf der Ebene der „Pfarrbezirke“ kooperieren und sich in Fragen der Pastoral absprechen. Dies wäre jedoch jeweils vor Ort zu entscheiden. Eine Vernetzung von Pfarreirat, Stiftungsrat / Vermögensverwaltung sei unabdingbar und verstehe sich von selbst, um die jeweiligen Bedarfe und Planungen abstimmen und koordinieren zu können. Das könne auch nach der bisher bewährten Praxis geschehen, in dem der Pfarrgemeinderat den Stiftungsrat wählt, pastorale Richtlinien für die Vermögenverwaltung aufstellt und auch die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Pfarrei vornimmt.
Das bedeutet auch eine gravierende Änderung im Bereich der Vermögensverwaltung. Die gesamte Vermögensverwaltung der neuen Pfarrei wird verantwortlich an eine Geschäftsführung, also eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer mit eigenen Mitarbeitenden in der Verwaltung, delegiert. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin ist dem Pfarrer und dem pfarrlichen Vermögensverwaltungsrat, also dem „neuen“ Stiftungsrat, rechenschaftspflichtig. Gerade so kann endlich die Entlastung der Priester und ehrenamtlich Engagierten von Verwaltungsaufgaben erreicht werden, die in den letzten Jahren so intensiv an mich herangetragen wurde, betont der Erzbischof.
Die Bedeutung der Gemeindeteams und der Wortgottesfeiern wird eher größer werden (müssen)
Die Bedeutung der Gemeindeteams wird größer werden, weil ihnen künftig mehr Verantwortung bis hin zur Leitungsverantwortung für das kirchliche Lebens im Nahbereich zukommt. Das ist auch kirchenrechtlich möglich. Auf die Gemeindeteams wird es entscheidend ankommen, wie lebendig die heutigen Gemeinden in der großen Einheit dann noch sind. Ebenso elementar wird sein, ob es genügend Menschen gibt, die als Wortgottesdienstleiter Gottesdienste anbieten. Peter Meister
Die Seelsorgeeinheit bleibt auf jeden Fall zusammen
Die SE Laufenburg-Albbruck wird nicht auseinandergerissen
Immerhin eine große Sorge besteht immerhin nicht mehr. Dass die jetzige SE auseinander gerissen werden könnte, weil Laufenburg, Hochsal und Luttingen früher zum Dekanat Säckingen, Albbruck, Birndorf und Unteralpfen dagegen zum Dekanat Waldshut gehört hatten. Wenn das Dekanat geteilt würde, wäre die SE Laufenburg-Albbruck zusammen im westlichen Planteil. Der eindeutige Hilferuf, des Pfarrgemeinderats die nach 2015 gut zusammengewachsene Einheit wieder zu trennen, ist erhört worden.
Erste Aufgabe der neugewählten Pfarrgemeinderäte
Dieser zweite Entwurf soll nun bis Mitte Juli 2020 in den Dekanaten, Pfarrgemeinderäten und den kirchlichen Gremien vor Ort diskutiert werden, insbesondere die neuen Pfarrgemeinderäte werden um eine Stellungnahme gebeten. „Es ist uns wichtig, dass die im März neu gewählten Pfarrgemeinderäte die Gelegenheit haben, sich in die Diskussion über die neue Raumplanung einzubringen, denn die in diesen Räten Engagierten werden in den nächsten Jahren den Übergang zur neuen Struktur mitgestalten“, schreibt Ordinariatsrat Wolfgang Müller, Projektleiter Pastoral 2030. In die Beratungen können auch die Gemeindeteams in den einzelnen Pfarreien eingebunden werden. Ebenso ist den Verantwortlichen die Rückmeldung der Dekanatsräte wichtig: „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für das eigene Gebiet nochmals ein anderes Modell vorzuschlagen.“
Rückmeldungen bis zum 24. Juli 2020
Abgabefrist für die Rückmeldungen über die Dekanatsbüros an das Erzbischöfliche Ordinariat ist der 24. Juli 2020. Aus den Rückmeldungen wird ein dritter Entwurf erstellt, der dann in den diözesanen Räten sowie in den diözesanen Leitungs- und Beratungsgremien zur Diskussion gestellt wird. Ziel dieser Konsultation ist es, zu einem finalen Entwurf zu kommen, über den Erzbischof Stephan Burger nach Beratung in den diözesanen Räten und Beratungsgremien im Herbst 2020 entscheiden wird. -prm-



