VON PETER MEISTER Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Laufenburg-Albbruck hat einstimmig das Institutionelle Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt beschlossen. Dem voran ging eine lange und intensive Vorarbeit in der Diözese mit der Diözese. In mehreren Sitzungen wurde im Pfarrgemeinderat über die Prävention gegen sexuelle Gewalt in der Erzdiözese Freiburg beraten und dieses nach der Vorstellung durch den Pfarrgemeinderats-vorsitzenden Pirmin Böhler jetzt einstimmig. beschlossen. Pirmin Böhler und auch Dekan Peter Berg betonten die Wichtigkeit, dass die Kirche in allen Bereichen ein verlässlicher, sicherer Ort für alle Menschen sein müsse. Deshalb seien im institutionellen Schutzkonzept, das für alle Pfarreien der Seelsorgeeinheit wie auch im Dekanat und der Erzdiözese verwirklicht wird, klare Regeln festgelegt, deren Einhaltung auch geprüft werde. Erstmalig 2016 im Dekanat eingeführt, sei es auf allen Ebenen durch die Gemeindereferentin Sabine Gerteis aktualisiert und auch entsprechend der Gesetzgebung ergänzt worden. Wichtig sei dabei die vom Pfarrgemeinderat erfolgte Risikoanalyse, deren Ergebnisse eingearbeitet wurde.
Schutzkonzept und Gründungsvereinbarung im Focus
20.06.2024 |
Konkret werden zahlreiche Schulungen für Mitwirkende und Mitarbeitende als Pflicht veranstaltet, es ---müssen erweitere Führungszeugnisse vorgelegt werden, die alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Generell ist in allen Bereichen ein grenzachtender Umgang einzuhalten, in der Pfarrei sind Ansprechpersonen für Info von Vorgängen zu benennen. Das Regelwerk ISK umfasse, das jedem Mitglied des Pfarrgemeinderates zur Verfügung gestellt wurde, weit über 20 Seiten und zusätzliche Detailinformationen und Festlegungen, ebenso entsprechende Handlungsleitfäden und Anleitungsfestlegung für die Präventionsdokumentation. Ansprechpersonen für Prävention in der Kirchengemeinde sind Pfarrer Peter Berg, Telefon 07761/568190 email: peter.berg@se-bsm.de; Gemeindereferentin Sabine Gerteis, Telefon 07763/1240 email: sabine.gerteis@karh-laufenburg-albbruck.de; ehrenamtliche Ansprechperson Mechthilde Maier, email: Mechthilde.Maier@kath-laufenburg-albbruck.de. Das Schutzkonzept wurde im erzbischöflichen Ordinariat fachlich geprüft und gilt jetzt hiermit als genehmigt.
Böhler informierte, dass es auf die Stelle des Stv. Leitenden Pfarrers zwei Bewerbungen und für die/der Leitenden Pastoralen ReferentIn eine Bewerbung gebe. Mitte Juli werde die Bestellung Thema im Beschließenden Ausschuss sein. Die neue Großgemeinde wird zum Verwaltungszentrum Schopfheim gehören, das zentrale Pfarrbüro wird in Bad Säckingen bleiben. Die Pfarrbüros vor Ort werden aber bleiben. Am 6. April 2025 wird sich der neue Leitende Pfarrer Peter Nicola in Laufenburg vorstellen.
Der Pfarrgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung auch ausführlich den Entwurf der Gründungsvereinbarung zur Kirchenentwicklung 2030 durchgesprochen. Die ehrenamtlich Tätigen haben bis zum 3. Juli Gelegenheit Änderungswünsche einzureichen. Die Gründungsvereinbarung muss bis Ende September 2024 stehen und soll als Übergangskonzept dienen, um die neue Großpfarrei von Anfang an handlungsfähig zu machen. Sie besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil sind Visionen, Ziele und Schwerpunkte für die neue Großpfarrei formuliert, der zweite Teil betrifft deren zukünftige Organisation.
Die genehmigte Gründungsvereinbarung soll als Grundlage für die Vorbereitung der neuen Pfarrei in Bezug beispielsweise auf die Bildung des neuen Seelsorgeteams, die Haushaltsplanung oder Art und Umfang der auf den 19. Oktober 2025 angesetzten Pfarreiratswahl dienen. Mit Blick in die fragenden Gesichter der Pfarrgemeinderäte wie das alles künftig funktionieren soll, hoffte Dekan Berg, dass die Gemeindeteams die führende Rolle vor Ort übernehmen und der Kirche ein Gesicht geben werden. Dazu sei ein eigenes Budget wichtig für eine gewisse Eigenständigkeit. „Ich hoffe, dass möglichst alle der jetzt engagierten Ehrenamtlichen weiter dabei bleiben“, so Berg.
