Die neue Pfarrei wird künftig aus ca. 35.000 Katholiken bestehen. Diese Pfarrei ist neben einer pastoralen Größe auch ein großer Arbeitgeber in der Region. Rund 490 Personen werden bei der Pfarrei Hochrhein-Südschwarzwald beschäftigt sein. Neben den Bereichen Pfarrsekretariate, Mesner, Hausmeister und Reinigungskräfte stellen auch die rund 240 Beschäftigten in den 21 katholischen. Kindertageseinrichtung einen großen Teil der Beschäftigten dar. Die pastoralen Mitarbeitenden werden ein Seelsorgeteam bilden. Nur in einem guten Miteinander zwischen den Ehrenamtlichen und den Beschäftigten kann die Gemeinschaft in der neuen Pfarrei vor Ort funktionieren.
Die Gemeindeteams nehmen bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens eine wesentliche Rolle ein. Daher werden sie zukünftig stärker dabei unterstützt werden, Kirche zukunftsfähig und lebendig zu gestalten. Noch offen ist, wie die Gemeindeteams künftig gebildet werden, ob sie gewählt oder wie bisher vom Pfarrgemeinderat berufen werden. Bestehende Gemeindeteams können weitergeführt werden, und neue Gemeindeteams – z.B. für besondere Zielgruppen – können gebildet werden.
Aktuell liegt die Verantwortung für Entscheidungen noch bei den gewählten und ernannten Pfarrgemeinde- und Stiftungsräten der jetzigen Kirchengemeinden.
Vergangenen Herbst sind alle Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte in Bad Säckingen zu einer Vollversammlung zusammengekommen. Um in der Übergangszeit bis 2026 Themen in der neuen Pfarrei beschließen zu können, wurde dort jeweils ein Gemeinsames Beschlussgremium gewählt. Dieses Gemeinsame Beschlussgremium soll Themen mitberaten und beschließen, wenn diese für die zukünftige Pfarrei als bedeutend angesehen werden oder pastorale sowie wirtschaftliche Gründe beinhalten – man spricht deshalb auch vom Beschließenden Ausschuss. Wichtige Aufgabe des Beschließenden Ausschusses ist zudem, zusammen mit der lokalen Projektleitung und den lokalen Projektkoordinatoren die sogenannte Gründungsvereinbarung zu erstellen und dem erzbischöflichen Ordinariat vorzulegen.
In der Gründungsvereinbarung wird beschrieben, wie und mit welchem Fokus die Diözesanstrategie vor Ort umgesetzt wird, und wie kirchliche Grundaufgaben erfüllt werden. Die Diözesanstrategie ist verbindliche Vorgabe und bildet die Grundlage für die Kirchenentwicklung 2030. Sie wurde von Erzbischof Stephan Burger in Kraft gesetzt und besteht aus einer Vision, 14 Werten und 13 strategischen Zielen.
Bei der Gründungsvereinbarung geht es also nicht um den Istzustand, sondern um ein Bild der künftigen Ausrichtung. Glaubensverkündigung, Seelsorge und Caritas sind dabei ebenso im Blick wie Personalplanung oder die Finanzen. Zur Erarbeitung dieser Inhalte haben sich für die zukünftige Pfarrei St. Fridolin Arbeitsgruppen aus Haupt- und Ehrenamtlichen gebildet.
Die lokale Projektkoordination der zukünftigen Pfarrei St. Fridolin übernahmen Dekan Peter Berg und Dekanatsreferentin Sandra Bergheim. In der lokalen Projektleitung sitzen zum einen Vertreter aus jeder Kirchengemeinde und die beiden Projektkoordinatoren und zum anderen jeweils eine Person aus der Verrechnungsstelle, aus dem Bildungswerk, aus dem schulischen Bereich, aus der Caritas, aus dem Jugendbüro und eine Person aus der Dekanatskonferenz als Vertretung der Hauptberuflichen. Die hiesige lokale Projektleitung besteht somit aus einem Team von 14 Personen.
Leitender Pfarrer der Kirchengemeinde Hochrhein-Südschwarzwald wird Peter Nicola aus dem Dekanat Linzgau mit Sitz in Salem. Zum Stellvertretenden Leitenden Pfarrer wurde Ulrich Sickinger, derzeit Leitender Pfarrer der Seelsorgeeinheit St. Verena Waldshut ernannt. Die Ernennung wird für eine Amtsdauer von acht Jahren erfolgen.
Leitende Referentin wird Sandra Bergheim aus Bad Säckingen. Karin Schöttler wurde zur Pfarreiökonomin benannt. Karin Schöttler ist aktuell Leiterin der Verrechnungsstelle.
Der Pfarreirat wird zusammen mit dem leitenden Pfarrer die Grundverantwortung für das Geschehen in einer Pfarrei tragen. Die derzeitigen Pfarrgemeinderäte werden durch den Pfarreirat abgelöst. Bei der Satzung des Pfarreirates wird später wichtig sein, wie sich dieses Gremium zusammensetzt und welche Aufgaben es zu bearbeiten hat. Die Wahl des Pfarreirates wird am 19. Oktober 2025 sein. In der Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung wird in einer Überarbeitung festgelegt werden, in welchem Umfang Entscheidungen von Personen vor Ort getroffen werden können und zu welchen Themen der Vermögensrat (bisher Stiftungsrat) eingebunden werden muss.