Der 2019 von Erzbischof Stephan Burger angestoßene Zukunftsprozess ist eine Reaktion auf gesellschaftliche und kirchliche Veränderungen. Die Anzahl der Gläubigen und der Mitarbeitenden sinkt, kirchliches Engagement geht zurück und die Einnahmen aus der Kirchensteuerverringern sich. Damit Kirche und ihre Verkündigung der Frohen Botschaft weiterhin Relevanz haben, sind Veränderungen der Pastoral, der Verwaltung und der Strukturen notwendig. Daher soll auch das Seelsorgepersonal von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, um sich verstärkt auf die Vermittlung des Glaubens, die Feier von Gottesdiensten, den Dienst am Menschen und auf die Stärkung der Gemeinschaft zu konzentrieren.
Warum Kirchenentwicklung 2030
17.02.2025 |
Kirche muss neu gestaltet werden unter aktiver Beteiligung von Menschen aus unterschiedlichen kirchlichen Bereichen – von der Seelsorge über die Caritas bis zur Bildung. Gemeinsam arbeiten sie an einer lebendigen Glaubensgemeinschaft mit mannigfaltigen Gottesdiensten und neuen Formen der Verkündigung. Da die Bedürfnisse und Gegebenheiten regional unterschiedlich sind, wird kirchliches Leben nicht überall gleich aussehen, aber in jedem Fall soll sichergestellt sein, dass weiterhin flächendeckend Gottesdienste angeboten werden.
Bis zum 1. Januar 2026 werden die bisherigen Seelsorgeeinheiten der Erzdiözese Freiburg zu insgesamt 36 neuen Pfarreien zusammengelegt. Diese werden gleichzeitig Kirchengemeinden sein. Dafür wurde im März 2021 die Raumplanung von Erzbischof Stephan Burger beschlossen. Zusammen mit der im Juni 2022 verabschiedeten Diözesanstrategie bildet sie die Grundlage der Kirchenentwicklung 2030. Innerhalb der rechtlich notwendigen Rahmenbedingungen legen die Seelsorgeteams sowie die Pfarrgemeinde- bzw. Stiftungsräte vorbereitend die Schwerpunkte für die Pastoral, die Organisation und die Grundaufgaben ihrer Pfarrei fest. Damit wird Subsidiarität als ein Prinzip der Kirchenentwicklung 2030 vor Ort gefördert und umgesetzt.
Ab 2026 wird sich zeigen, ob die zuvor getroffenen Maßnahmen in der Praxis funktionieren oder ob bis 2030 Anpassungen erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kirchenentwicklung2030.de
Bis zum 1. Januar 2026 werden die bisherigen Seelsorgeeinheiten der Erzdiözese Freiburg zu insgesamt 36 neuen Pfarreien zusammengelegt. Diese werden gleichzeitig Kirchengemeinden sein. Dafür wurde im März 2021 die Raumplanung von Erzbischof Stephan Burger beschlossen. Zusammen mit der im Juni 2022 verabschiedeten Diözesanstrategie bildet sie die Grundlage der Kirchenentwicklung 2030. Innerhalb der rechtlich notwendigen Rahmenbedingungen legen die Seelsorgeteams sowie die Pfarrgemeinde- bzw. Stiftungsräte vorbereitend die Schwerpunkte für die Pastoral, die Organisation und die Grundaufgaben ihrer Pfarrei fest. Damit wird Subsidiarität als ein Prinzip der Kirchenentwicklung 2030 vor Ort gefördert und umgesetzt.
Ab 2026 wird sich zeigen, ob die zuvor getroffenen Maßnahmen in der Praxis funktionieren oder ob bis 2030 Anpassungen erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kirchenentwicklung2030.de
